Schreiben der Anwohner (Fam. Seimmel)

von Au und Scheffau im Januar 1733


 

Als die Dürnberger Salzknappen Juni 1732

vor einer Wohllöblichen Kommission des Herrn Erzbischofs

zu Salzburg Hochfürstliche Gnaden

sich zur Augsburgischen Confession bekannt

und wir im November hernach

vor einer von unserm gnädigsten Herrn

angestellten Kommission desgleichen getan und jene endlich ausgezogen,

hat man in die Bergwerke an ihre Statt katholische Leute angestellt,

mit denen wir nicht arbeiten können,

einesteils weils sie nicht unseres Glaubens

und man uns wider selbige vielerlei zugemutet,

andernteils weil sie als Unerfahrene gegen uns zu gefährlich

und zu große Verantwortung geschienen,

sein aber alfogleich nach dem Auszug der Dürrnberger

der Bergarbeit verlustig worden.

 

Man hat uns aber auch alles,

auch das Allergeringste am Leibe beschrieben

und gering genug geschätzt und auch nicht mehr erlaubt,

davon etwas zu verkaufen.

Auch hier hat der Tit. Herr Landmarschall uns erkläret,

daß weil mancher mehr schuldig als sein geschätztes Vermögen austrage,

der andere, so mehr habe, als er schuldig,

vor einen solchen das Abgängige zahlen müsse.

Da wir vorher die Freiheit gehabt,

im ganzen Salzburger Land aus- und einzugehen,

zu kaufen und zu verkaufen Vieh, Schmalz, Käse u.s.w.,

ohne davon eine Maut zu zahlen, so hat man uns solche Freiheit,

seit dem Auszug der Dürrnberger,

weil wir nicht mehr auf die Bergarbeit gehen, völlig entzogen.

 

Dazu kommt,

daß besagter Tit. Herr Landmarschall uns erpresst mit ziemlichen Drohen beraten,

keine katholischen Handwerker als Schuster, Schneider, Nähterin zu gebrauche,

sollen uns gleichwohl von den unsern alles machen lassen.

Ist auch einer von uns, Peter Seimmel, ein ziemlich alter Mann,

weil er einer katholischen Näherin Hemden zu machen gegeben,

die etwa 4 Tage Arbeit dazu gebraucht,

Tag und Nacht davor in das Gefängnis gesteckt und um 4 f. 45 Kr. gestraft worden,

da er und seine Nachbarn noch dazu 1 fl., so mehr gefordert wurde,

abgebeten haben.

 

Fünftens ist es also unser inbrünstiges Verlangen,

je eher je lieber ausziehen zu dürfen und bitten demnach untertänigst,

gehorsamst und flehentlich,

sowohl bei unserer gnädigsten Herrschaft

des Herrn Abtes von Berchtesgaden Fürstliche Gnaden

das vielgültige Wort vor uns einzulegen und alle diese,

so sich zur Augsburgischen Confession bekennen,

in Gnade fortziehen lassen aus auch bei

unserem Hochfürstlichen Gnaden dem Herrn Erzbischof zu Salzburg auszuwirken,

daß derselbe, ohngeachtet der eingezogenen ehemaligen Freiheit,

durch dero Lande uns sicher

und ungehindert zu Wasser nach Burghausen passieren läßt,

um von dort durch

die Churfürstlich Bayerischen Lande anhero kommen zu dürfen.

 

Dazu dann sechstens,

weil wir als Leibeigene geachtet werden

und man auf Abkaufung der Leibeigenschaft die Emigrierenden

oder auch außer Landes sich Verheiratenden jederzeit gar ungleich gehalten,

dann man nämlich vom Kopf 5, 4, 3, 2 bis 1 1/2 fl.

und von jedem Kind 45 Kr. geben müsse

und genommen, uns flehentlich erbitten,

daß uns, da zumal so viele Unvermögende unter uns,

mit einer gnädigsten Vorschrift unter die Arme gegriffen werden,

damit man uns durchgehends etwas Leidliches

und Gleiches als etwan 1 1/2 fl. von der Person

und 45 Kr. von einem Kind nehmen möge.

 

Können wir aber dann siebtens unsere zeitlichen Güter mit fortzubringen erlangen,

wollen wir es gegen Gott

und unseren gnädigsten Landesherrn

mit untertänigstem Dank erkennen mit Wünschung viel Segens den Hochansehnlichen

und Vortrefflichen Evangelischen Gesandtschaften,

die uns Armen dazu behilflich sein werden.

 

 

Regensburg, den letzten Januar 1733

Im Namen aller in der Au und Scheffau

evangelisch gesinnten Inwohner


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