Emigrationspatent

vom 26. Oktober 1732


Fürstpropst Cajetan erließ am 26.10.1732 das Emigrationspatent, welches bestimmte, daß die Protestanten bis in 3 Monaten das Land verlassen müßten, eine Frist, die jedoch bald bis April 1733 verlängert wurde, daß jede Person 5 Gulden Abzugssteuer zu entrichten habe, um sich von der Leibeigenschaft loszukaufen und daß die Auswanderer sich in Ungarn niederzulassen hätten.

Mit dieser letzten Bestimmung sollte erreicht werden, daß keinem evangelischen Land, in dem sich die Emigranten niederzulassen gedächten, durch den blühenden Handel mit Spielwaren eine erträgliche Einnahmequelle erschlossen würde.

Diese Forderung ist von den Protestanten von vorneherein abgewiesen worden.


 


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