Lothar Franz von Schönborn
und die fränkische Auswanderung nach Oberungarn
Dem schnellen Wachstum der Bevölkerung in den Hochstiften Würzburg, Bamberg und im ganzen Frankenland konnten die Nahrungsgüterproduktion und die Entwicklung von Handwerk und Manufakturen nicht nachkommen, weswegen im 18. Jahrhundert Gesetze verabschiedet wurden, die eine Auswanderungspolitik beförderten.
Schon Lothar Franz von Schönborn hatte sich um Auswanderungsmöglichkeiten für fränkische Bauern nach Oberungarn bemüht. Doch sein Tod im Januar 1729 unterbrach diese Bestrebungen, erst sein Neffe und Nachfolger, Friedrich Karl von Schönborn, ersuchte im Frühjahr 1730 um die Genehmigung, bäuerliche Familien aus den Hochstiften Würzburg und Bamberg nach Mukács übersiedeln lassen zu dürfen. In einer Sitzung in Bamberg am 20. Mai 1730 wurde der Antrag des Fürsten Schönborn besprochen, in dem er um die Genehmigung bat, willige Auswanderer aus dem Hochstift Bamberg in seine Privatherrschaft in Oberungarn übersiedeln zu lassen.
Das in Bamberg sowie danach in Würzburg besprochene, in Wien zusammengestellte und unterzeichnete Mandat lautete:
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Nachdem dieses Patent in den
Kabinettsitzungen in Bamberg und Würzburg besprochen
worden war und die Auswanderung von Bauern, Häckern und
Handwerkern, die sowieso im Land als
"überschüssig" galten, bewilligt wurde, ließ
Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn das
Werbepatent veröffentlichen und von den
Kreisämtern der Hochstifte Bamberg und Würzburg
die Übersiedlungsbedingung erklären. Dabei wurde
dafür gesorgt, dass die Aussiedler auf dem Weg von
Franken bis Oberungarn an den Zoll- und Grenzposten keine
administrative Schwierigkeiten bekamen. Die Kreisämter
gaben den Auswanderungswilligen Papiere, auf deren Grundlage
in der hochfürstlichen Kanzlei zu Würzburg
(Bamberg und später auch in Wien) Passbriefe
ausgestellt wurden.
