Architektur-&Ing.büro Konrad Fischer Hauptstr.50 D-96272 Hochstadt/Main
Tel.:09574-3011 Mob.:0170-7351557 Fax: 09574-4960
Altbau&Denkmalpflege
Info: http://home.t-online.de/home/konrad-fischer
aus:
http://www.v-b-n.de/html/seminar.php?ID=5a966013ceb15fe0
VBN-Symposium
Energie-Einsparverordnung
14.12.2002 von 09:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Referenten:
Rechtsanwalt Johannes Kirchmeier,
Dipl.-Ing. Konrad Fischer,
Dipl.-Ing. Wilfried Walther,
Univ.-Prof Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. mult. Dr. e.h. mult. Karl Gertis
Veranstaltungsort:
Theodor-Heuss-Platz 1-3
30175 Hannover
Tel. +49 (511) 8113-0
Fax +49 (511) 8113-430
VBN und BVS laden hierzu herzlich ein
Bausachverständige
Rechtsanwälte und Richter
Architekten und Bauingenieure
Hausverwalter und Makler
Immobilien- und Wohnungswirte
Kollegen, die sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten
Bereits vor der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) hat es
erhebliche Diskussionen über das Für und Wider (den Sinn oder den Widersinn) der
ständig steigenden Anforderungen an den Wärmeschutz (Stichwort
"Dämmstoff-Olympiade") gegeben.
Seit Februar 2002 ist die EnEV in Kraft. Sie wird seitdem einerseits massiv
"beworben" und andererseits zunehmend kritisiert und in Frage gestellt.
Wir haben den Referenten zur Vorbereitung auf diese VBN-Veranstaltung u.a.
folgende Fragen gestellt:
Lässt sich mit der EnEV tatsächlich mehr Energie sparen?
Wem nutzt die EnEV: den Menschen, der Umwelt oder in erster Linie der
Dämmstoff-Industrie?
Ist die EnEV eine "Mogelpackung", weil sie mehr verspricht als sie hält?
Was ist ein Sieben-Liter-Haus, ein Drei-Liter-Haus und ein
Null-Liter-Haus?
"Heizenergie, Heizwärme, Endenergie, Primärenergie, Sekundärenergie ...
Was bedeutet das alles?
Wird die Unkenntnis über die verschiedenen energietechnischen Begriffe
für die Vermarktung von Immobilien (aus)genutzt?
Funktionieren die neuen High-Tech-Häuser auch mit "normalen" Menschen?
Oder ist der Mensch in Zukunft der größte Unsicherheitsfaktor?
Müssen wir die Gebäude nach den Bedürfnissen der Menschen ausrichten
oder muss sich der Mensch in Zukunft den speziellen Anforderungen der
programmierten Gebäudetechnik beugen?
Ist das "vollautomatische Null-Energiehaus" erstrebenswert?
Geht Energieeinsparen nur mit kontrollierter Lüftung, also ohne Öffnen
der Fenster? - "Thermoskannen-Effekt" und "Käseglocke" kontra
"natürliche Fensterlüftung".
Stimmt die These, dass durch dickere Dämmung und dichtere Fugen die
Anzahl der Schimmelpilzschäden zunehmen wird?
Wie dicht ist eigentlich "dicht"? Wie geht man bei der Auswertung des
Blower-Door-Tests mit den Grenzwerten um - oder gibt es einen zu
berücksichtigenden zulässigen Toleranzrahmen? Was ist bei den Messungen
besonders zu berücksichtigen? Wo können u.U. gravierende Fehler gemacht
werden?
Sind wir auf dem Wege die einschlägigen (bau)physikalischen Gesetze
falsch zu interpretieren?
Ist Wärmedämmung oder Wärmespeicherung wichtiger?
Werden die komplizierten und umfangreichen Berechnungen der EnEV
überhaupt geprüft? Wer kontrolliert die Einhaltung der EnEV? Brauchen
wir eine Energiespar-Polizei?
"Stimmt" denn das alles, was in der "EnEV 2002"steht?
.....
Fragen über Fragen, die nicht nur Bausachverständige, sondern auch Architekten,
Ingenieure, Juristen, Immobilienfachleute und auch den "ganz normalen Bürger"
mehr und mehr beschäftigen.
Auch S i e können Fragen stellen oder uns und den Referenten Ihre Meinung sagen.
Dafür haben wir genügend Zeit eingeplant.
Konkrete Antworten zu den Fragen, die uns bewegen, erwarten wir von den vier
Referenten des VBN-Symposiums am 14.12.2002
in Hannover, die über das Thema Energieeinsparverordnung jeweils aus ihrer
fachlichen Perspektive berichten werden.
Programm/Vorträge:
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Energie- und kostensparendes Instandsetzen
Dipl.-Ing. Konrad Fischer, Hochstadt/Main
Dipl.-Ing. Architekt BYAK, eigenes Büro für Gebäude-, Tragwerks- und
Haustechnikplanung in Hochstadt am Main
1976-81 Studium der Architektur an TU München. 1979 Übernahme des seit 1956 auf
Sakralbau und Denkmalpflege spezialisierten Architekturbüros vom verstorbenen
Vater. 1982-84 wiss. Volontariat am Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, parallel
Büroleitung. 1984 Eintrag in Bayer. Architektenkammer. 1990 Büroerweiterung mit
Fachplanungsabteilungen Tragwerksplanung, Hüllflächentemperierung und sonstige
Haustechnik. 1979-2002 ca. 400 Projekte in alten und neuen Bundesländern für
private, öffentliche und kirchliche Bauherren, davon ca. 350 Baudenkmal -
Instandsetzungen. Seit 1988 Seminarleitung und -vorträge zum Bauen im Bestand
für Architektenkammern, im Baugewerbe, an HochschulStudiengängen für
Denkmalpflege u.a. Bildungsträgern.
Veröffentlichungen zur Denkmalpflege im In- und Ausland. Seit 1990 Beirat für
Denkmalerhaltung der Deutschen Burgenvereinigung e.V., Vorsitz seit 1997.
Veröffentlichungen und Seminare zum Thema "Planen und Bauen im Bestand".
Vorsitzender des Beirats für Denkmalerhaltung der Deutschen Burgenvereinigung
e.V..
Wie überall zu hören und zu lesen ist, sind viele unserer Altbauten in
grauenhaftem Zustand: Oft mit Schimmel, Holzschädlingen, Hausschwamm,
aufsteigender Feuchte und Mauersalpeter befallen, verpesten sie obendrein die
Umwelt durch zu viel Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Nur mit geradezu
irrsinigem Kostenaufwand können sie und die Umwelt vielleicht gerettet werden.
Glücklicherweise hat sich die Bauindustrie des beklagenswerten Zustands unserer
alten Buden erbarmt und verordnet geradezu perfekte Rezepte zu ihrer
energetischen, bauphysikalischen und konstruktiven Heilung, also "Sanierung".
Auf daß sie im neuen Glanz erstrahlen und jegliches Wasser und Schmutz auf ewig
abweisen.
Wenn diese Heilmethoden hin und wieder ihre Versprechungen nicht einlösen, üble
Nebenwirkungen vom Bau- bis zum Gesundheitsschaden auslösen und damit den
Sachverständigen ein reiches Betätigungsfeld bieten, liegt das vorrangig
am beklagenswerten Zustand des Handwerks. Es konnte die DIN-Lösung wieder mal
nicht richtig umsetzen. Leider verfehlen auch viele Bauherrn bzw. Wohnungsnutzer
die nach Sanierung gelten-den Anforderungen und setzen obendrein auf
Billigmacher. Damit sind sie am Scheitern der Instandsetzung letztlich selber
schuld.
Ist das die ganze Wahrheit?
Was sind die Voraussetzungen einer erfolgreichen Instandsetzung - Bau- und
Wohnqualität inklusive? Wie kann die Baumaßnahme auf energetischen und
wirtschaftlichen Erfolg programmiert werden? Muß das Weltklima tatsächlich durch
den Altbau gerettet werden? Wie sieht es wirklich aus mit der historischen
Baukonstruktion, ihrem kostenexplosiven Schadensfeuerwerk und den gepriesenen
Sanierlösungen gegen Feuchte, Wärmeverlust, Schall, Salz- und
Schädlingsbelastung? Und wie steht es mit den Bauvorschriften, Rechenregeln und
Normen, garantieren sie bewährte Baukunst? Welche technischen und
organisatorischen Werkzeuge liefern eine bestandsgerechte Instandsetzung, die
den Bauherrn auch langfristig zufrieden stellt? Dieser Seminarbeitrag gibt
Auskunft aus Architektensicht.
Dämmen wir uns krank? Werden Energieeinsparung und Schimmelpilz sachlich
diskutiert?
o. Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. mult. Dr. E.h. mult. Karl Gertis, Holzkirchen
1963 Diplom Technische Universität München.
1969 Promotion Universität Stuttgart.
1972 Habilitation und Privatdozent Universität Stuttgart.
1976 Ordentlicher Professor für Bauphysik und Baustofflehre der Universität
Essen.
1984 Ordinarius für Konstruktive Bauphysik der Universität Stuttgart und - in
Personalunion - Mitglied der Leitung des
Fraunhofer-Instituts für Bauphysik.
1985 Eigenes Ingenieurbüro für Bauphysik in Stuttgart (zusammen mit Partner
Prof. Dr.-Ing. W. Fuchs).
Bauphysikalische Bearbeitung namhafter praktischer Bauprojekte.
1990 Alleiniger Direktor des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (Stuttgart,
Holzkirchen und Berlin).
Zahlreiche Ehrungen, u. a. mehrere Ehrendoktorgrade der Technischen Wissenschaft
und der Ingenieurwissenschaften.
Mitglied der Akademie der Wissenschaften Rußlands für Architektur und
Bauingenieurwesen.
Zahlreiche größere Forschungsarbeiten in staatlichem Auftrag, im Auftrag
öffentlich geförderter Institutionen, der Bauindustrie bzw. von
Industrieverbänden. Bauphysik bei vielen praktischen Bauprojekten.
Ca. 300 eigene Publikationen und ca. 1500 Publikationen aus dem Institut und aus
dem Ingenieurbüro.
Mitwirkung in zahlreichen internationalen Organisationen (u. a. CIB, ISO, CEN,
IABSE, ICHMT, IIR, IFHP, RILEM).
Vorsitzender mehrerer internationaler Arbeitsgruppen. Präsident zahlreicher
nationaler und internationaler Fachkongresse. Präsident der Ständigen Konferenz
aller Bauphysik-Professoren der Universitäten Europas.
Die Energieeinsparbemühungen waren in den letzten 25 Jahren sehr erfolgreich.
Während früher noch 20 bis 30 Liter-Häuser vorherrschten, sind mittlerweile 3
bis 5 Liter-Häuser üblich. Auch Nullheizenergiehäuser sind bereits gebaut
worden. Bei diesen Erfolgen sind Kritiken unverständlich, die immer noch
behaupten, wir würden uns krank dämmen und mit den Wärmeschutzmaßnahmen bloß
Schimmelpilz erzeugen. Solchen Behauptungen wird durch sachliche Aufklärung
entgegengetreten.
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Verfassungswidriges Bundesbauordnungsrecht
Johannes Kirchmeier, Saarbrücken
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Seit 1964 in der Rechtsanwaltskanzlei Rapräger, Hoffmann & Partner GbR, in
Saarbrücken, ganz überwiegend auf dem
Gebiet des öffentlichen Rechts tätig.
Seit 1983 mit der Wärmeschutzverordnungbefasst: Sein Aufsatz ist im Internet zu
finden.
Von den Wärmeschutzverordnungen zur Energieeinsparungsverordnung
Wärmeschutz als Einsparung von Energie zur Erzeugung von Wärme
Die Regelung des eigentlichen Verordnungstextes
Die kritisch zu beurteilende Anlage
Mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Bundes ?
Das Rechtsgutachten des BVerfGs über die Gesetzgebungskompetenz des Bundes
bzw. der Länder vom 16. Juni 1954
Energierecht ./. Bauordnungsrecht
Eigentumsinhaltsbestimmung und die Illusion von der Baufreiheit
Von der Verordnung bevorzugte Berechnung der Wärmedämmung
Durch die Verordnung benachteiligte Möglichkeiten alternativer Methoden zur
Einsparung von Energie
Der k-Wert
Von der Naturwissenschaft gestellte Anforderung an die Richtigkeit des
k-Wertes
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtigkeit des k-Wertes
Kritik der Geltung der Berechnung mittels des k-Wertes"
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Luftdichtheit der Gebäudehülle - Anforderungen und Ausführungsqualität bei
Blower-Door-Messungen
Dipl.-Ing. Wilfried Walter, Springe
Sachverständiger für Bauphysik.
Seit 1991 Mitarbeiter im Energie- und Umweltzentrum am Deister. Ab 2001 eigenes
Büro.
Berufliche Schwerpunkte liegen in der Beratung.
Erstellung von Gutachten über bauphysikalische Fragestellungen, u. a. der
Luftdichtheit der Gebäudehülle; energetische
Gebäudediagnose, Qualitätssicherung am Bau.
Vortragstätigkeit, Seminare und Seminarkonzepte zu den Themen des
energieeffizienten Bauens.
Mitglied im NABau-Arbeitsausschuß "Luftdichtheit von Gebäuden"
Durch die Einführung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) ist das Thema der
Luftdichtheit von Gebäudehüllen sehr stark in den Vordergrund gerückt. Wird die
Dichtheit der Gebäudehülle testiert, hat das (finanziellen) Anreize für den
Bauherren oder dem Investor der eine geringere Bauteilqualität an anderer Stelle
oder in der Haustechnik einplanen konnte . Zudem wird eine gute Bauqualität
hinsichtlich der richtigen Ausführung des Klebens und Dichtens bestätigt. Mit
ca. 1000 verkauften Blower Door-Geräten wird die Nachfrage nach Messungen
gestillt.
Der Vortrag schärft den Blick für das Wesentliche in den Verordnungen und den
Anforderungen, die in den Normen gestellt werden. In den "7 gute Gründe zur
Luftdichtheit" werden zusätzliche Argumentationshilfen bezüglich der
bauphysikalischen und energetischen Begründung in der Diskussion um das Für und
Wider der Luftdichtheit geben.
Hinweise auf Veröffentlichungen und unterstützende Gremien, sowie aktuelle
Zahlen der ausführenden Dienstleister und Geräteanbieter runden das Wissen zum
Thema ab.
Für den Sachverständigen ist es wichtig das Gutachten einer Messung hinsichtlich
der Qualität der Aussagefähigkeit einzuordnen. Dazu werden Fragen zur
Gebäudepräparation, Leckagesuche, Visualisierung und Dokumentation der
Leckagen, Luftvolumenstrom, Bezugsgrößen, Gesamtleckagegröße und der Umgang mit
dem Messfehler im Bezug auf die Einhaltung des Grenzwertes erörtert.
Letztendlich soll die Interpretation der Ergebnisse einer Messung für die
Einzelfallentscheidung im Streitfall erleichtert werden.
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