Kulturpolitik trotz Krise – Was ist zu tun?
Bonner-Erklärung der KuPoGe v. 14. November 2009
I. Gefährdung der kulturellen Infrastruktur
Die Vielfalt und Qualität der öffentlichen und privaten kulturellen Infrastruktur in Deutschland
ist durch die Auswirkungen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise bedroht.
Bedingt durch Steuerausfälle und steigende Belastungen stehen immer mehr Kommunen vor
dem Problem, ihre laufenden kulturellen Aufgaben nicht mehr im gewohnten Umfang und
in ausreichender Qualität wahrnehmen und finanzieren zu können. Erschwerend kommt
hinzu, dass finanziell angeschlagene Kommunen von den Aufsichtsbehörden zu Einschnitten
in die vermeintlich »freiwilligen«, gesetzlich nicht gesicherten Aufgaben aufgefordert werden.
Solche Einsparungen führen häufig zu irreparablen Schäden in der kulturellen Infrastruktur.
Museen ohne Ausstellungen und ohne Sammlungspflege, Theater ohne neue Inszenierungen,
Bibliotheken ohne neue Bücher und eine freie Kulturszene ohne Projektmittel
werden schnell nutzlos. Zahlreiche Einrichtungen arbeiten und wirtschaften schon jetzt am
Rande ihrer Leistungsfähigkeit, teilweise unter prekären Bedingungen, manche sind aktuell
von der Insolvenz bedroht. Weitere überproportionale Kürzungen sind zu befürchten, die
nicht nur eine Reduzierung des Kulturangebotes, sondern die Schließung ganzer Einrichtungen
zur Konsequenz haben können. Mäzene und Sponsoren reduzieren angesichts der
Finanzkrise ihr Engagement, so dass Drittmittel wegfallen und eine Kompensation der öffentlichen
Sparmaßnahmen auf diesem Weg nicht zu erreichen ist.
II. Alte Disparitäten – neue kulturelle Interessen
Kulturpolitik steht angesichts der sozialen und demografischen Entwicklung sowie der durch
Digitalisierung und Medialisierung veränderten kulturellen Angebotsstrukturen und Wahrnehmungsmuster
vor großen Herausforderungen. Gerade in strukturschwachen, durch Abwanderung
und Überalterung gekennzeichneten ländlichen Regionen, insbesondere im Osten
Deutschlands, aber auch in den Problemregionen der Ballungsgebiete, kumulieren die
Effekte sozialer Armut und schwacher kommunaler Finanzkraft. Dies führt dazu, dass gerade
dort, wo Kulturvermittlung gestärkt werden sollte, um Teilhabegerechtigkeit herzustellen,
die erforderlichen Mittel fehlen. Es droht ein Prozess der sozialen
und kulturellen Spaltung.Der Kreis kultureller Intensivnutzer wird kleiner und sozial homogener, während die durch
Arbeitslosigkeit und Marginalisierung betroffenen Bevölkerungsgruppen immer weniger Zugangsoptionen
haben oder wahrnehmen. Das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe und das
Verfassungsgebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse werden dadurch beeinträchtigt.
Hinzu kommt, dass vor allem die jüngere Generation, die mit dem Angebot der neuen
digitalen Medien aufgewachsen ist, neue kulturelle Orientierungen und Interessen ausbildet,
die in der Kulturpolitik noch nicht ihren Niederschlag gefunden haben.
III. Kulturpolitik braucht handlungsfähige Kommunen
Die Länder und Kommunen haben in Deutschland einen gesetzlich festgelegten Kulturauftrag.
Er ist in allen Landes- und Kommunalverfassungen enthalten. Die Kulturförderung
liegt vor allem in der Hand der Städte und Gemeinden. Sie sind die Garanten für Reichtum,
Vielfalt und Qualität unserer kulturellen Landschaft. Deshalb darf der kommunale Kulturauftrag
nicht unter einen permanenten und radikalen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.
Wenn weitere finanzielle Belastungen der Kommunen deren Gestaltungsfreiheit im Kulturbe
2reich auf Null reduzieren, kann der Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllt werden. Alle Ebenen
unseres Staates und alle politisch Verantwortlichen haben dafür Sorge zu tragen, dass
die Kommunen ihren Kulturauftrag ausfüllen können. Folgende Maßnahmen können dabei
behilflich sein und sollten ernsthaft geprüft werden:
- Ein
Substanzerhaltungsprogramm des Bundes und der Länder, um öffentliche undfreie Kultureinrichtungen in den Kommunen vor dem Ruin zu bewahren;
- eine
Kulturpauschale der Länder im Finanzausgleich der Kommunen durch die Aufstockungder Verbundmasse, die von Haushaltssicherungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden
unberührt bleibt;
-
Kulturfördergesetze der Länder, die insbesondere die kulturelle Bildung als Pflichtaufgabein den Kommunen einordnen, um die Voraussetzungen für die kulturelle Teilhabe
aller Bevölkerungskreise zu verbessern.
IV. Kulturpolitik muss wirkungsvolle Reformen anstoßen
Eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung öffentlicher Kulturaufgaben durch Bund,
Länder und Kommunen ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Zukunftsfähigkeit
der kulturellen Infrastruktur. Aufgrund des immens gewachsenen Freizeitund
Medienangebotes und der veränderten kulturellen Interessen in der Gesellschaft wird
sich die Nachfragesituation für kulturelle Einrichtungen und Angebote in den nächsten beiden
Jahrzehnten tiefgreifend verändern. Darauf wird sich die Kulturpolitik durch eine offensive
Strategie zur Erweiterung des Kulturpublikums sowie zum Umbau und zur Weiterentwicklung
der kulturellen Infrastruktur einstellen müssen, damit nicht »Hülle ohne Fülle«
das Ergebnis sein wird.
Ziel muss es sein, für mehr Teilhabegerechtigkeit zu sorgen. Dies bedeutet: Vorrang für kulturelle
Bildung, um die Kulturkompetenz jedes Einzelnen zu stärken. Die Entwicklung von
Angebotsformaten, die der veränderten Sozialstruktur Rechnung tragen, und eine soziale
Eintrittspreisgestaltung sind unverzichtbar, um den Zugang für möglichst viele Menschen zu
ermöglichen. Neue Konzepte der Kulturvermittlung und der Besucherorientierung müssen zu
Standardprogrammen aller Kultureinrichtungen werden. Ein Bundesförderfonds für interkulturelle
Projekte (s. dazu auch den Vorschlag der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland
«), ist auf Bundesebene einzurichten, um die »Kultur der Anerkennung« an Beispielen
konkret werden zu lassen.
V. Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik.
An diesem Anspruch werden wir die Kulturpolitik von Bund, Ländern und Kommunen
auch in Zukunft messen. Die Kulturpolitik muss sich wie alle anderen Politikbereiche
auf die wirtschaftlich schwieriger gewordene Situation einstellen. Statt übereilter
Schließungen von Kultureinrichtungen ist ein sinnvoll geplanter Umbau der kulturellen
Infrastruktur voranzutreiben, damit sie für die Herausforderungen der Zukunft
gewappnet ist. Kunst und Kultur dürfen nicht wirtschaftlichen Zwecken untergeordnet
werden.
Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass sie den Ernst der Lage erkennen,
in der sich viele Kultureinrichtungen befinden, und mit Besonnenheit und Sachverstand
die Weichen für die Zukunft stellen. Dazu gehört auch, dass Angebote der
kulturellen Bildung gesichert werden und Einsparungen im Kulturbereich nicht einseitig
zu Lasten der Freien Kulturszene sowie der Sozio- und Breitenkultur gehen dürfen.
Oliver Scheytt v.d. Kulturpolitischen Gesellschaft erklärte dazu:
»Es darf nicht sein, dass die Kultur über Gebühr zur Ader gelassen wird, weil den Kommunen das Geld ausgeht. Kulturförderung ist Verfassungsauftrag der Länder und Pflichtaufgabe der Städte und keine Verschiebemasse in Sparzeiten.
Kunst und Kultur bereichern die Lebensqualität unserer Städte.
Kulturelle Bildung sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft tragen entscheidend zur Zukunftsfähigkeit unseres Gemeinwesens bei.
Deshalb kämpfen wir für den Erhalt und die Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur.«
Walter Höhn, Mitglied im Sprecherrat der KuPoGe, Gruppe Bayern, Herausgeber v. Historisches Franken