Das Alt- und Neustadt - Syndrom
Die Bezeichnung "Baierrute - Alltenstat" (heute: Bayreuth-Altstadt) ist hinsichtlich des rechtstopographischen Begriffs - trotz der engen Verbindung zwischen kirchlichen und weltlichen Interessen - hier eher auf STAT = Stätte im kirchlichen Sinne zurückzuführen: Denn es handelte sich um eine "privilegiert Stätte", die gegenüber dem später gegründeten Bayreuth einen Sonderrechtsstatus (immunitas) besaß, und zwar auf kirchlichem Sektor (Nikolaus-Patrozinium der Andechs-Meranier).
Die rechtliche Aufwertung zu einem Kirchendorf, d.h. zu einer "privilegierten Stätte", konnte die kleine, bis dahin dörfliche (nicht Stadt !) und vermutlich bereits aus der Rodungsphase der Babenberger (Schweinfurter Grafen) stammende Ansiedlung "Alltenstat" jedoch erst nach 1137 erfahren, nachdem der Andechser Graf Berthold II. durch Bischof Otto I. von Bamberg die Vogtei St. Getreu verliehen bekommen hatte. Gemäß Einträgen in den Bayreuther Landbüchern von 1398 und 1421 entstand hier die für die spätere Stadt Bayreuth zuständige Begräbnisstätte. Wie wir diesen Landbüchern ferner entnehmen können, war die Stadtkirche im jetzigen Bayreuth anfangs nur eine Filialkirche der Nikolauskirche zu Alltenstat.
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