Die mhd. Nennung STAT benutzt man im 13./14. Jhd. gleichbedeutend mit CIVITAS (29), weshalb es erforderlich ist, STAT bei den Überlegungen mit einzubeziehen. Grundsätzlich ist festzustellen, daß der rechtstopographische Begriff, das Grundwort STAT = Stätte, in folgenden Bereichen eingesetzt wurde:
1. als eine früh bezeugte und bevorzugte Bezeichnung eines Siedelplatzes, und zwar in Verbindung mit einem Personennamen oder einem Adjektiv; zahlreiche Varianten gehen auf Vorstellungen wie "hof-, haus-, heimstat" zurück und erscheinen als "area" im ländlichen und auch im städtischen Bereich;
2. im kirchlichen Bereich (30), und zwar angesichts der engen Verbindung zwischen kirchlichen und weltlichen Interessen;
3. als Rechtsort, der zu allen Zeiten und in allen Kulturen für die Rechtsausübung und Rechtspflege bestimmt war (31). Die Züricher Forschungsstelle für Rechtssprache, Rechtsarchäologie und Rechtliche Volkskunde, aber auch Karl Bader in seinen umfangreichen Forschungen haben weitere Bedeutungen des Begriffes STAT im Zusammenhang mit WAL erforscht: Als WAL oder WALSTAT wird vornehmlich ein Rechtsbereich bezeichnet. Besonders bei der Totschlagsühne, Streitigkeiten um Örtlichkeiten und im Grenzprozeß, dessen altertümlicher Charakter ja hinreichend bekannt ist (32). Noch heute sind in den ehemaligen Andechser Gebieten in Südtirol Wale aus dem 12./13. Jahrhundert bekannt. Das sind die jahrhundertalten, künstlich angelegten Wasserkanäle, die oft mehrere Kilometer lang sind und für die Wasserversorgung besonders in den Sommermonaten sehr wichtig waren. Heute sind Walwege beliebte Touren für Wanderer. Diese Wale zur Andechser Zeit haben das "Wasserrecht" geregelt. Auch in Oberfranken ist der Begriff WAL bekannt. Bereits Kunstmann konnte nachweisen, daß im 16. Jahrhundert WAL gleichbedeutend mit Burgstall war. Hier ist noch die rechtliche Bedeutung, das Recht (Besitzrecht) auf eine sorgsam abgesteckte bzw. vermessene Örtlichkeit (Feldes) erkennbar.
4. im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung (33). Die weitaus größte Bedeutung hat das Grundwort -STAT jedoch im Siedlungszusammenhang (34). Zu unterscheiden sind dort wiederum ALTE STAT im Sinne von "privilegierter Stätte" und ALTSTADT im Sinne von "älterem Stadtteil" (35).
(29) Meckseper, Cord, Kunstgeschichte der Dt. Stadt im Mittelalter, Darmstadt 1991, S. 64.
Köbler, Gerhard, Stadt und Burg im Lichte der Wortgeschichte,
Stud. Generale 6, 1963, S. 433-444.
Schwineköper, Berent, Die Problematik von Begriffen wie Stauferstädte, Zähringerstädte und ähnliche Bezeichnungen. Südwestdeutsche Städte im Zeitalter der Staufer, hg. Erich Maschke und Sydow in: Stadt in der Geschichte Nr. 6, S. 124 ff.
(30) Grabstätten, freistat, friedstat.
(31) richtstat, dingstat, malstat (mallus), walstat, galgenstat, hauptstat, radstat.
(32) Bader, K., "STAT", B.f.dtsch. Ldsgesch. 101, (1965), S. 8-66.
Kunstmann, Hellmut, Die Burgen der östlichen Fränkischen Schweiz, Verlag Schöningh, Würzburg 1965, S. 562, Begriff Wale: Im 16. Jhd. hat Wale die gleiche Bedeutung wie Burgstall (abgegangene Burg bzw. Adelssitz).
Bartl. W. Bayreuths erste Burg? AO 73. Band, 1993, S. 185-195.
Conrad, H., Gesch. d. dtsch. Wehrverfassung Bd. I (1939), S. 14 ff.
(33) mülstat, weiherstat, hammerstat, teichstat, fährstat, ladstat, wagenstat, kolstat.
(34) Bayer, Karl, "STAT", B.f.dtschg. Ldsgesch. 101 (1965), S. 8-66.
Beispiele für Franken: Bodelstadt (LK. Staffelstein), 788 Botolfesstat; Eibstadt (LK Königshofen) um 800 Ibesstat, Ibistat; Gauerstadt (LK Coburg), 838 Gubrahtestat; Helmstadt (b. Marktheidenfeld), 722 Adahalmastat, 1348 Helbliugstat; Mellrichstadt, 889 Madalrichesstat; Münnerstadt (b. Kissingen) 770 Munirihestat; Stettfeld (b. Haßfurt) 760 Stetefeldum; Theuerstadt (b. Bamberg) ält. Form Thiurstatt, in: JFL 22 (1962) S. 448.
(35) Ahlstadt b. Coburg (823 Altenstedin).