Als im Jahre 1149 Kaiser Konrad III. auf dem Fürstentag zu Forchheim den Streit zwischen dem Bistum Bamberg und den Grafen von Andechs schlichtete, wurde in den Giechburg-Verträgen festgehalten "Vetus Trebegast non aedificabitur in castrum", was soviel bedeutete, daß die schon lang bestehende Burg Trebegast nicht CASTRUM werden durfte. Da Trebgast bereits um 1035 eine frühe Burganlage der Walpoten war, konnte diese Untersagung schlichtweg nur die Erweiterung der bisherigen Anlage um eine urbane Ansiedlung (Handelsplatz) betreffen. Wie auch Bosl bin ich der Meinung, daß es sich zur Andechser Zeit bei "in castrum" um eine Stadtbezeichnung handeln könnte.
Laut Oefele gehörte Trebgast, als Erbe von den Babenbergern, zum Eigenbesitz der Grafen von Andechs-Meranien. Nach dem damals noch immer gültigen rechtsverbindlichen Volksrecht Kaiser Karl d. Großen aus dem Jahre 810 n.Chr. durfte eine bereits bestehende und allseits genehmigte Befestigungsanlage nicht mehr geschliffen werden und sollte auf Ewigkeit auch bestehen bleiben. Im Falle einer Expansion mußte jedoch eine Einigung mit dem zuständigen Bistum herbeigeführt werden. Bei Trebgast können wir annehmen, daß die Grafen von Andechs die Burganlage der Walpoten um einen Handelsplatz vergrößerten, ohne den Bamberger Bischof zu fragen.
Für das Bistum Bamberg war besonders die strategische Lage der Anlage Trebegast problematisch, da sie sich in Nähe der Furtstelle an der Mündung des Trebgastbaches in den Weißen Main, an zwei wichtigen Altstraßen befand, deren eine vom Herrschaftszentrum Plassenburg über Lanzendorf und Hof zu den Wettinger Verwandten der Andechser in Sachsen und weiter nach Schlesien führte, und deren andere über Bindlach und Creußen nach Amberg (Regensburg) verlief. Letztere Verbindung war für das Bistum Bamberg aus wirtschaftlicher Sicht besonders bedrohlich, da die Möglichkeit bestand, daß sich das geplante regionale Wirtschaftszentrum Trebegast mit dem bereits bestehenden Handelszentrum Amberg verband, zumal ja auch sehr enge verwandtschaftliche Beziehungen bestanden.
Der babenbergische Halbbruder von Graf Berthold II. von Andechs, Friedrich von Ammerthal, hatte sich dort nämlich einen ähnlich funktionierenden Handelsplatz aufgebaut (68). Auch das Diplom Kaiser Konrads III. für Bischof Eberhard von Bamberg weist darauf hin, daß die "VILLA Ammenberc" (Amberg) bereits ein wichtiges Wirtschaftszentrum war (69), wo sich Nord-/Süd- und West-/Ost-Route kreuzten. Mit dieser Urkunde wurden dem Bistum Bamberg zu dem wahrscheinlich schon vorhandenen Grundbesitz weitere Herrschaftsrechte zuerkannt (70). So wird aus der Urkunde Bischof Hermanns von Bamberg für das Kloster Prüfening vom 13. Juli 1173 deutlich, daß die Stadt Amberg direkt dem Bamberger Bischof unterstand (71), und im Ensdorfer Traditionscodex findet sich der interessante Eintrag, in dem Amberg klar als "FORENSE OPPIDUM AMBERCH" (befestigter Markt Amberg) bezeichnet wird (72). Auch werden, gemäß der Urkunde Kaiser Friedrichs I. (Imp. 1152-90) vom 13. März 1163 für Bischof Eberhard II. von Bamberg (1146-70), den Kaufleuten von Bamberg und Amberg auf Bitte des Bischofs hin dieselben Freiheiten im Reich gewährt, wie sie die Kaufleute von Nürnberg bereits besaßen (73).
Hieran kann man erkennen, daß Amberg Mitte des 12. Jahrhunderts neben der Bischofsstadt Bamberg der wichtigste Handelsort für das Hochstift Bamberg war, dessen Ausbau der Bischof ganz besonders förderte (74), zumal auch die durch Kaiser Konrad III. übertragenen Verkehrs- und Zollrechte dem Bistum Bamberg enorme fiskalische Erträge einbrachten. Als sich nun die Grafen von Andechs erdreisteten, innerhalb des Bistums Bamberg stadtähnliche Handelsplätze planmäßig aufzubauen, gerieten sie mit den fiskalischen Interessen des Bistums in ernsthaften Konflikt.
Bei Oefele finden wir einen Hinweis auf "Trebegast in Norico" (75), das unter der Bedingung an Diessen verschenkt worden war, daß 4 Chorherren "daselbst" residieren und jährlich dem Propst und Konvent zu Diessen eine Mark Goldes zahlen sollten. Diese Schenkungsurkunde wurde um das Jahr 1220 von Herzog Otto VII. und seinem Bruder, Markgraf Heinrich von Diessen, erstellt.
Nürnberg (Noris)
Der Zusatz "in Norico" zeigt uns, daß manche römische Namen im Mittelalter nicht nur einen Gestalts-, sondern auch einen Bedeutungswandel erfuhren. Den Namen der keltischen Noriker (Norici) einerseits und der römischen Provinz Noricum andererseits übertrug man seit der 2. Hälfte des 9. Jahrhundert aufgrund früherer Ansichten über die Ausdehnung der Provinzen Raetia und Noricum auf Volk und Land Bayern (76).
Die Humanisten identifizierten das Gebiet der römischen Provinz Noricum auch mit dem ehemaligen bayerischen Nordgau. Da die Grenzen des Nordgaus damals nicht konkret festgelegt waren, weitete sich zum einen die Bezeichnung Noricus im täglichen Gebrauch der Universitätsmatrikeln auch auf Oberfranken (z.B. Andechser Urkunde) aus, engte sich zum anderen aber immer mehr auf das Gebiet der Reichsstadt Nürnberg, ja sogar auf die Stadt selbst ein (77).
Bei dem "Trebegast in Norico" dürfte es sich um die ehemalige Vetus Trebegast handeln, die zwischenzeitlich kirchliche Funktionen (Eigenkirche) erhielt. Deshalb durfte sie auch, zum Erreichen des Seelenheils, dem persönlichen Schutz (Patronat) des 1132 gegründeten Andechser Hauskloster zu Diessen/Ammersee unterstellt werden (78), wobei mögliche Besitzansprüche seitens des Bistums Bamberg endgültig zugunsten der Grafen von Andechs (Eigenbesitz, Eigenkirche) erlangt wurden. Diese Schutzübertragung, mit der der Weg für ein weiteres Wirtschaftszentrum frei wurde, kam laut Oefele jedoch erst durch Otto VIII. zustande (79).
Die Stadtbezeichnung CASTRUM konnte frühestens ab 1220 für eine bedeutendere, strategisch günstige "dörfliche Ansiedlung" mit einer festen Ordnung im Rechtsbereich Trebegast entstehen. In der Dotationsurkunde vom 28.12.1279 wird vom "CASTRUM VIDELICET PREZENDORFF" geschrieben, dem Vorgängerort vom heutigen Himmelkron (80). Somit treffen wir diese Stadtbezeichnung nicht nur in Innsbruck, Bayreuth und Lichtenfels sondern auch in Prezendorff an.
Abschließend möchte ich noch auf einen interessanten Umstand hinweisen: die urkundliche Erstnennungen der Stadtbezeichnung CIVITAS für Innsbruck (1205), Scheßlitz (1230), Bayreuth (1231) und Dießen/Ammersee (1231) traten nur während der Regierungszeit von Herzog Otto VII. von Andechs-Meranien, Pfalzgraf von Burgund (1203-1234) auf (81). Dies ist dadurch erklärbar, daß Otto VII. als Kreuzzugsteilnehmer (bis 1218) auch mit der Stadtbezeichnung CIVITAS (CIVITAS DEI und CIVITAS TERRENA) in Berührung kam. Durch seine Eheschließung mit der Nichte des Stauferkönigs Philipp, Beatrix, am 21. Juni 1208 und seine treue Verbundenheit mit der staufischen Politik einerseits und mit Franken andererseits hatte auch die stauferzeitliche Städtepolitik die Struktur und Bezeichnung der oben genannten Ansiedlung beeinflußt.
(67) Oefele Archiv, Urk. Nr. 101 S. 122 (Nebenvertrag "Vetus
Trebegast non aedificabitur in CASTRUM", dazu:: Trebegast war
Eigenbesitz (Babenberger Erbe) der Grafen von Andechs
1220 Trebigast, Trebegast (Otto VII u. Bruder Markgraf Heinrich von Andechs). Abdruck der Giechburgverträge bei Oesterreicher, Denkwürdigkeiten der fränkischen Geschichte, II. S. 87 f. Beilage VII (erster Vertrag von 1143), S. 88 ff. Beilage VIII (zweiter Vertrag von 1149 mit den Nebenabmachungen von 1143 und 1149).
Seifert, E., Heimatbeilage zum Amtl. Schulanzeiger, Bayreuth 1996, Nr. 228, S. 13: Ehemalige Trebgast gehörte dem Walpotengeschlecht (Anm.: Dienstmannen der Babenberger).
Patzelt, E. Österreich bis zum Ausgang d. Babenbergerzeit, Scientia Verlag Aalen, S. 55 zu Trebgast: Name Trebgast (= slawischer Ursprung von trebiti d.h. roden bzw. schwenden. (Fundorte sind bei den fränkischen und österr. Babenbergern nachweisbar).
(68) Wegener, Genealogischen Tafel Nr. 3
Schwarz, Klaus, Die frühmittelalterlichen Anfänge im Lkr. Amberg-Sulzbach nach archäologischen Quellen. Im Spiegel der Zeiten S. 59-75, Anm. 2, Hinweis: Die 1003 zerstörte Burg Ammerthal des Schweinfurters Heinrich wurde als CIVITAS Amardela" bezeichnet.
(69) Götschmann, Amberg u. das oberpfälzische Montangebiet, in: AK Amberg 1034-1984, S. 221, Hinweis dazu: Die wichtige Funktion Ambergs als Handesort auf der bedeutenden Verbindung von Franken nach Böhmen konnte durch Götschmann belegt werden. Die Urkunde Kaiser Konrad II. belegte für den Bischof von Bamberg besonders das Recht für den Warenverkehr zu Wasser und zu Lande. Andere hoheitliche Rechte wie etwa der Gerichtsbann, das Marktrecht und das Zollrecht, wurden jedoch nur summarisch erfaßt.
Wanderwitz, Heinrich, Ambergs Frühgeschichte - offene Fragen, S. 35 ff., in AK Amberg. Zusätzliche Rechte erhielt das Bistum Bamberg für Amberg: die Fährgerechtsame, die Mühlgerechtsame, das Wasserrecht, Fisch- und Jagdrecht.
(70) Urkunde Kaiser Konrad II. v. 24.04.1034, Regensburg, in: MGH D K.II., Nr.207
(71) Urkunde MB 13, S. 183 f Nr. 17
(72) Abschrift 14. Jahrh. im Sammelband Kloster Ensdorf 10
(73) Liebhart, W., Wittelsbacher als Städte- und Märktegründer in Bayern, S. 62, AK W.I/1.
(74) MGH D F.I., Nr. 369
Herrmann, E., Zur Stadtentwicklung in Nordbayern, S. 61 ff., Anhang Nr. 6, 1973, AO Nr. 53.
Urkunde Amberg, Stadtarchiv, Urkunde Nr. 81.
(75) Oefele, Grafen von Andechs, S. 198, (zu FN 2), Hund Metr. 2., 259, "Trebegast in Norico"
(76) Junginger und Buzas, Bavaria Latina, Reichert Verlag, Wiesbaden 1971, S. 174/175; Norica = Land Bayern in MGSS I, 94, 4, Norica Provincia bzw. Norica Ciosalpina, in Trad. Freising; Heuberger 27, Roth 608; aber auch Noricorum Ducatur, Noricum Regio
Bosl, Karl, Die bayerische Stadt im Mittelalter und Neuzeit, Verlag Pustet, Regensburg 1988, S. 157 ff., Hinweis dazu: Nürnberg lag auf dem alten baierischen Nordgau, der irrtümlicherweise immer mit der heutigen Oberpfalz identifiziert wird.
(77) Junginger u. Buzas; Bavaria Latina, Reichert Verlag, Wiesbaden 1971, S. 21.
Ders., S. 174-176, Noremberga, Norenberga, Noriberga, Noriberga, Norica Urbs, Noricorum Castrum, Noricorum Civitas, Norimberga (= später auch Noris für Nürnberg!)
(78) Oefele, Das Haus Andechs, VI, Urkunden, S. 223 ff. - Dießen
Fried P., Die Geschichte der Grafen von Dießen-Andechs, Verlag Schnell&Steiner, S. 6 ff.
(79) Oefele, Das Haus Andechs, Urkunde Nr 619 b, FN 2 letzter Satz, S. 198
(80) Hr. Herrmann Leupold, Der Stiftungsbrief, Bamberg 1978, in: Festschrift 700 Jahre Himmelkron, Gemeinde Himmelkron
(81) Otto dux Meraniae et comes palatinus Burgundiae war der älteste Sohn von Berthold III. von Andechs. Am 7.05.1234 verstarb er in Besancon und wurde in Langheim begraben.